Die Schuldnerberatung hilft bei der Schuldenregulierung

Mehr als 6,5 Millionen Personen leben in Deutschland in überschuldeten Verhältnissen und die bundesweit tätige Schuldnerberatung stellt für sehr viele dieser betroffenen Bundesbürger meist die letzte Chance dar, damit diese Personen wieder den Weg raus aus der Schuldenfalle finden können, wobei die Schuldnerberatung die betroffenen Verbraucher nicht nur mit einer professionellen Schuldenregulierung hilft, sondern diese Schuldner auch bei dem Gang durch die Verbraucherinsolvenz unterstützt …

Die Schuldnerberatung hilft bei der Schuldenregulierung

Schuldenregulierung © Franz Pfluegl (Fotolia)

Die richtige Schuldnerberatung ist bei einer drohenden Insolvenz für alle betroffenen Personen von besonderer Bedeutung. Denn wer als Endziel die Schuldenfreiheit hat, muss sich an bestimmte Regeln halten. Zunächst einmal müssen alle Schulden vollständig und natürlich lückenlos aufgeführt werden. Vielfach können die Schuldner diese Anforderung selbst nicht erfüllen. Der Grund dafür liegt oft darin, dass sie einfach den Überblick verloren haben. Wer dann noch sämtliche Post ungeöffnet ließ oder diese achtlos im Papierkorb versenkte, kann erst recht keinen Überblick behalten. Doch leider ist es aus Resignation oft so, dass alle Schreiben ignoriert werden. Eine professionelle Beratung bei drohender Insolvenz kümmert sich zunächst einmal um eine vollständige Aufstellung sämtlicher Schulden. Dafür werden alle Unterlagen zugrunde gelegt, welche der Schuldner beibringen kann. Darüber hinaus wird die Schuldnerberatungsstelle in öffentlichen Schuldnerregistern wie auch bei Auskunfteien prüfen, ob noch weitere Schulden vorhanden sind und ob die Forderungen der Gläubiger zu Recht bestehen bzw. ob sie zur Schuldenregulierung heranziebar sind.

Erst wenn die Anzahl aller Gläubiger und die Summe der gesamten Schulden bekannt ist, kann der nächste Schritt in die Vergleichsverhandlungen unternommen werden. Steht die Schuldenhöhe fest, wird in der Regel zunächst versucht, einen Vergleich auszuhandeln, um den Gang in die Insolvenz doch noch abzuwenden. Hierbei ist es nun allerdings notwendig, einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu haben, um einen Vergleich durchsetzen zu können. Im besten Falle gehen die Gläubiger darauf ein und der Schuldner kann mit einem vergleichsweise sehr niedrigen Betrag die Schuldenfreiheit erreichen. Der Weg durch die Vergleichsverhandlungen ist zwar durchaus sinnvoll, aber vielfach den Wünschen des Schuldners entsprechend nicht durchsetzbar. Entweder stimmen die Gläubiger der Schuldenregulierung nicht zu oder es kann einfach kein entsprechender Betrag seitens des Schuldners aufgebracht werden.

Sofern ein Einigungsversuch mit den Gläubigern nicht mög- lich ist, da die Verhandlungen gescheitert sind, wird mit dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan versucht eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Ist auch dies nicht möglich, kann durch das Insolvenzgericht ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren angestrebt werden. Wenn ein Großteil der Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan dann zustimmt, kann dieser auch gegen den Willen einer Minderheit der Gläubiger durchgesetzt werden. Wichtigste Voraussetzung, damit dies gelingt, ist allerdings eine reelle Erfolgsaussicht auf das Schuldenbereinigungsverfahren. Scheitert auch der Versuch mit der außergerichtlichen Schuldenbereinigung eine Einigung zu erzielen, kann das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden.

Schuldnerberatung

Meist erstreckt sich der Prozess der Schuldenregulierung über mehrere Jahre, eine komplette Entschuldung ist nicht von heute auf übermorgen möglich und viele der Beratungsstellen sind daher auch anerkannte Insolvenzberatungsstellen. Das heißt, die Schuldenberater dürfen überschuldete Mandanten auch begleiten, wenn eine Verbraucherinsolvenz mit einer Restschuldbefreiung angestrebt werden muss. Im Rahmen der Verbraucherinsolvenz schließt sich nun die Wohlverhaltensperiode an, die sechs Jahre dauert. Während dieser Zeit hat sich der Schuldner stets um eine berufliche Tätigkeit zu bemühen und den gesamten pfändbaren Teil seines Einkommens an die Gläubiger zu zahlen. Nach Ablauf dieser Wohlverhaltensperiode kann die Restschuldbefreiung ausgesprochen werden. Doch Aufgrund des komplexen Verfahrens und der vielen Stufen, welche bei einer Schuldenregulierung zu durchlaufen sind, ist es immer sinnvoll, sich professionellen Rat bei einer Schuldnerberatung zu holen.

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